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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

technikhelfer.info – ein Projekt von:

Vincent Nico Bruni
c/o Onl.-Impr. #5809
Europaring 90
53757 St. Augustin

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterscheiden zwischen zwei Anwendungsbereichen, B2B (Business to Business - Firmenkunden) und B2C (Business to Customer - Privatkunden). Sofern keine besondere Unterscheidung getroffen wird, gelten die Bestimmungen für beide Bereiche gleichermaßen.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen und (Dienst-)Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Abweichende oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.

1.3 Soweit wir Dienstleistungen erbringen, erfolgt dies als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB; wir schulden die Erbringung der Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Soweit wir Waren (z. B. Hardware) liefern oder verkaufen, gilt Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB); die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere die Mängelrechte beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB), bleiben unberührt. Für die Freischaltung, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Leistungen Dritter (z. B. E-Mail-Provider, Hosting-Anbieter, Behörden) übernehmen wir keine Gewähr.

1.4 Wir schulden die sorgfältige Erbringung unserer Beratungs- und Unterstützungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Nicht geschuldet sind insbesondere die dauerhafte Behebung von Hardware-Defekten, die Wiederherstellung oder Sicherung von Daten, die Beseitigung von Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfälle von Internet-, Mobilfunk- oder Stromanbietern, Hersteller- oder Kontosperren), sowie die Entsorgung von Altgeräten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.5 Für Software, die wir im Rahmen unserer Leistung installieren, einrichten oder bereitstellen, gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist für das Vorliegen der erforderlichen Lizenzen verantwortlich; für Funktionsfähigkeit, Aktualisierung oder Rechtsmängel solcher Drittsoftware übernehmen wir keine eigene Gewähr.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Bestell- oder Auftragsbestätigung oder spätestens durch Annahme der Ware oder (Dienst-)Leistung durch den Kunden zustande.

2.2 Ein von uns ausgestelltes Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Sollte eine andere Gültigkeitsdauer auf dem Dokument vermerkt sein, so gilt entsprechend diese als Frist.

2.3 Wir behalten uns das Recht vor, den Umfang der Bestellung zu kürzen. Dies gilt auch für das Bestellen durch mehrere Einzelaufträge.

§ 3 Eigentums- und Urheberrechte

3.1 Für alle dem Kunden durch uns überlassenen Medien, Dokumente und Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. gilt: Die dauerhafte Speicherung, Weitergabe, Verarbeitung oder Veränderung sowie die Nutzung ist untersagt, es sei denn, wir erteilen ausdrücklich eine Genehmigung in Textform.

3.2 Unsere dem Kunden durch uns überlassenen Medien, Dokumente und Unterlagen – auch in elektronischer Form – dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen ausdrücklich eine Genehmigung in Textform.

3.3 Soweit es nach einem Angebot nicht innerhalb der in § 2.2 genannten Frist zu einem Vertragsabschluss kommt, sind uns unsere Medien, Dokumente und Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.  Falls Medien, Dokumente oder Unterlagen in elektronischer Form übermittelt wurden, verpflichten Sie sich dazu diese unmittelbar nach verstreichen der Frist unwiderruflich zu löschen.

3.4 Bei einem Widerruf sind uns unsere Medien, Dokumente und Unterlagen unverzüglich zurückzusenden. Falls Medien, Dokumente oder Unterlagen in elektronischer Form übermittelt wurden, verpflichten Sie sich dazu diese unmittelbar nach Widerruf unwiderruflich zu löschen.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Gesamtpreise einschließlich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Etwaige Anfahrts- und Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung, Liefer- und Transportkosten) weisen wir gesondert aus; sie sind, soweit sie anfallen, zusätzlich zum Warenpreis zu tragen.

4.2 Gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Bei der Lieferung von Waren beziehen sich die Preise auf die jeweils angebotene Ware; Inhalt, Zubehör oder Dekoration sind nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart.

4.4 Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, so hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

4.5 Sofern Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, behalten wir uns vor, unsere Forderungen nach Durchführung unseres Mahnverfahrens an ein Inkassounternehmen zum Einzug zu übergeben. Damit werden automatisch alle weiteren offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, auch wenn das dort eingeräumte Zahlungsziel noch nicht überschritten ist. In diesem Zusammenhang geben wir auch Ihre Adress-, Bestell- und Zahlungsdaten an das Inkassounternehmen weiter.

4.6 Sofern Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten für Verbraucher und 9 Prozentpunkten für Unternehmer über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.7 Im B2B-Bereich bleiben angemessene Preisänderungen vorbehalten, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Lohn-, Material- und Vertriebskosten bei Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen.

4.8 Für vereinbarte Vor-Ort-Termine reservieren wir das vereinbarte Zeitfenster exklusiv für Sie und halten unsere Leistung für diesen Zeitraum bereit. Erscheinen Sie zu einem fest vereinbarten Termin nicht, sind Sie zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort nicht erreichbar oder ermöglichen Sie uns den Zugang nicht, ohne den Termin rechtzeitig (siehe 4.9) abgesagt zu haben, so geraten Sie in Annahmeverzug. Sie vereinbaren mit uns ausdrücklich, dass die nicht rechtzeitige Absage oder das Nichterscheinen die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs (§ 615 BGB) auslösen. Wir behalten in diesem Fall unseren Vergütungsanspruch, ohne zur Nachholung der Leistung verpflichtet zu sein. Dieser Anspruch besteht unabhängig von einem Verschulden Ihrerseits.

4.9 Eine Absage oder Verschiebung des Termins ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Absage nach Ablauf dieser Frist sowie in den in 4.8 genannten Fällen (Nichterscheinen/Nichterreichbarkeit) sind wir berechtigt, die Mindestvergütung für 30 Minuten gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der für den Termin angefallenen Anfahrtskosten zu berechnen. Hat die Leistung zum Zeitpunkt des Ausfalls bereits begonnen oder sind bereits weitergehende Aufwendungen entstanden, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

4.10 Wir müssen uns nach § 615 Satz 2 BGB anrechnen lassen, was wir infolge des Unterbleibens der Leistung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung des frei gewordenen Zeitfensters erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns infolge des Ausfalls kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand oder Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der zu zahlende Betrag entsprechend. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher bleibt von dieser Regelung unberührt; ein Nichterscheinen stellt keinen Widerruf dar; die Ausübung des Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach unserer Widerrufsbelehrung.

4.11 Unsere Leistung wird nach Zeitaufwand in angefangenen Viertelstunden (15 Minuten) abgerechnet. Je Vor-Ort-Termin gilt eine Mindestabrechnung von 30 Minuten zuzüglich etwaiger Anfahrtskosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin eine volljährige, verfügungsberechtigte Person anwesend ist, uns ungehinderter Zugang zu den betroffenen Geräten und Räumlichkeiten gewährt wird und die Geräte betriebsbereit, entsperrt bzw. mit den erforderlichen Zugangsdaten (Passwörter, PINs, Benutzerkonten) zugänglich sind.

5.2 Für die Leistung erforderliche Anschlüsse (insbesondere Strom und, soweit nötig, Internet) sowie notwendige Zugänge und Berechtigungen sind vom Kunden bereitzustellen.

5.3 Verzögert sich unsere Leistung oder unterbleibt sie, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gelten § 4.8 bis § 4.10 sowie § 8.5 entsprechend.

§ 6 Zumutbarkeit der Arbeitsbedingungen, Abbruch

6.1 Wir sind berechtigt, die Leistung abzulehnen oder abzubrechen, wenn die Bedingungen vor Ort unzumutbar sind, insbesondere bei einer Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit, bei Bedrohung, Belästigung oder Beleidigung unserer Person, bei erheblich unhygienischen Verhältnissen oder wenn eine erforderliche Mitwirkung des Kunden ausbleibt.

6.2 In diesen Fällen behalten wir unseren Vergütungsanspruch entsprechend § 4.8 bis § 4.10 (Mindestabrechnung zuzüglich Anfahrtskosten); weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung

7.1 Im Bereich B2B ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.3 Im Bereich B2B ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

§ 8 Lieferzeit

8.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

8.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch uns ist möglich, wenn die Ware vom Hersteller nicht geliefert werden kann (z.B. bei Insolvenz des Herstellers) oder sonstige, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungshindernisse bestehen, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können. Im Falle des Rücktritts wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Kaufsache informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet.

8.3 Wir hafteten nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten.

8.4 Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzug, es sei denn, dieser wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. In diesem Fall ist eine Verzugsentschädigung auf 1 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche Verzug, maximal jedoch 10 % des Lieferwertes und insgesamt nicht mehr als 500 €, begrenzt. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); insoweit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf ihn über. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Annahmeverzuges sind wir berechtigt, die dadurch verursachten und entstandenen Lagerkosten in Rechnung zu stellen, und zwar eine Pauschale für die Kosten der Einlagerung der Ware in Höhe von 1,00 Euro pro angefangenem m³ und angefangener Woche. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Reparatur- und Servicearbeiten

9.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten einen erteilten Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, so informieren wir Sie und holen Ihre Zustimmung zur Fortführung der Arbeiten ein.

9.2 Ergibt eine Fehlersuche, dass eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, oder lehnen Sie die Reparatur nach Vorlage eines Kostenvoranschlags ab, so sind wir berechtigt, den angefallenen Prüf- und Diagnoseaufwand nach unserer jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.

9.3 Ausgetauschte Alt- und Ersatzteile werden fachgerecht entsorgt, sofern Sie nicht bei Auftragserteilung deren Herausgabe verlangen.

§ 10 Gefahrübergang bei Versendung

10.1 Sofern der Kunde einen eigenen Transportdienstleister beauftragt, geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

10.2 Im B2B-Bereich gilt, wenn auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde Unternehmer ist (B2B), ist er darüber hinaus verpflichtet, hochwertige Güter auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

11.3 Gegenüber Unternehmern (B2B) behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor (Kontokorrentvorbehalt). Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe unserer offenen Forderungen zur Sicherheit ab, und wir nehmen diese Abtretung an.

§ 12 Haftung

12.1 Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nur nach den in unseren AGB aufgeführten Bedingungen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

12.2 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.3 Soweit unsere Haftung nach 12.2 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Beeinträchtigung auf unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte oder auf vom Kunden selbst beauftragte Fremdleistungen zurückzuführen ist. Für Leistungen von Fremdfirmen, die der Kunde selbst beauftragt hat, übernehmen wir keine Haftung.

12.5 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, sind ausgeschlossen.

12.6 Ansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

12.7 Im Bereich B2B gilt. dass die Gewährleistungsrechte des Kunden nur greifen, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

12.8 Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt geltend gemacht werden sollten.

§ 13 Datensicherung und Datenverlust

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn unserer Arbeiten eine vollständige Sicherung sämtlicher Daten, Programme und Einstellungen auf einem separaten Datenträger vorzunehmen und sich vom Erfolg dieser Sicherung zu überzeugen.

13.2 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Arbeiten an technischen Geräten – auch bei fachgerechter Ausführung – ein Verlust von Daten technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

13.3 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haften wir nur insoweit, als der Schaden auch bei einer vom Kunden gemäß 13.1 ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung eingetreten und nicht vermeidbar gewesen wäre. Unsere Haftung ist der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäß erstellten Sicherung erforderlich gewesen wäre. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt nach Maßgabe des § 12 unberührt.

§ 14 Gewährleistung

14.1 Mängelansprüche verjähren 24 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.  Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche unberührt; eine Verkürzung gilt nur, soweit gesetzlich zulässig.

14.2 Beim Verkauf gebrauchter oder generalüberholter (refurbished) Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern (B2B) ist die Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter oder generalüberholter (refurbished) Waren ausgeschlossen. Unberührt bleiben in beiden Fällen die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.3 Soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, beginnen Gewährleistungsfristen aller Art spätestens mit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung beim Käufer.

14.4 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

14.5 Gegenüber Unternehmern (B2B) sind Ansprüche auf Ersatz der zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.6 Vor etwaiger Rücksendungen an uns ist unsere Zustimmung einzuholen. Ohne unsere Zustimmung kommt der Kunde selbst für die für die Rücksendung anfallenden Kosten auf.

14.7 Im Bereich B2B-Bereich verjähren Mängelansprüche abweichend zu der in § 14 Abs. 1 genannten Frist bereits nach 12 Monaten.

14.8 Herstellergarantien sind freiwillige Leistungsversprechen des jeweiligen Herstellers; Ihre gesetzlichen Mängelrechte uns gegenüber bleiben hiervon unberührt. Unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Abwicklung von Herstellergarantien, so können wir den hierfür anfallenden Aufwand nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnen.

§ 15 Sonstiges

15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz; wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 16 Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind aktuell gültig und haben den Stand Juni 2026.

Vertretungsberechtigt und Inhaltlich verantwortlich: Nico Bruni|Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE442405972-00001

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